NEOS zu AUVA: Kostenverschiebungen sind noch keine Kassenreform

Wien (OTS) – Die heute bekannt gewordenen Details zum Sparpaket der AUVA stoßen bei NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf Kritik: „Letztlich sollen die Kosten von der AUVA nur zu den Krankenkassen verschoben werden. Mit dem angedachten Ende der Entgeltfortzahlungen werden zwar bestehende Strukturfehler bereinigt, das senkt aber noch lange keine Kosten.“ Dies zeige erneut, dass weder die Bundesregierung noch das kammergeführte System zu echten Reformen fähig sind. „Das von den Kammern geführte Gesundheitssystem ist am Ende und muss neu aufgestellt werden. Umso erschreckender ist es, dass ÖVP und FPÖ immer noch keine Antwort auf die Frage haben, wie ein zukünftiges System aussehen soll. Das ist unverantwortlich gegenüber den Versicherten“, so Loacker. NEOS zeigen in diesem Zusammenhang auf, was eine zukunftsfitte Reform der Unfallversicherung braucht, von der alle profitieren. „Es braucht eine Versicherungspflicht statt einer Pflichtversicherung, bei der die Betroffenen das jeweils beste Modell für sich wählen können. Das schafft den Anreiz bei Arbeitgebern und Versicherern, aktiv auf höhere Arbeitssicherheit hinzuarbeiten, weil die Versicherer dann weniger für Unfälle und die Arbeitgeber niedrigere Prämien zahlen“, erklärt der NEOS-Gesundheitssprecher. Die Versicherung solle dabei vom Unternehmen auf Basis einer Betriebsvereinbarung ausgewählt werden, ein Bundesgesetz soll die Qualität und den Umfang der Leistungen definieren. Die bestehenden Unfallkrankenhäuser sollen im Zuge dessen an die Länder übergeben und in deren Krankenhausträger eingegliedert werden. „Manche Länder, wie beispielsweise Tirol und Vorarlberg sichern die Unfallversorgung seit jeher ohne AUVA-Spitäler und stellen somit unter Beweis, dass dies gut funktioniert“, erklärt Loacker. Auch in der Präventionsarbeit gäbe es Einsparungspotential. Immerhin gibt es hier Überschneidungen der Tätigkeiten von AUVA einerseits und Arbeitsinspektorat andererseits, das diese Aufgabe auch allein übernehmen kann. „Durch die Zusammenführung von Kompetenzen und die Versicherungspflicht kann dieselbe Leistung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten bleiben, während die Beiträge, die die Betriebe dafür abliefern, sinken. Beim NEOS-Modell wird im System, nicht bei den Leistungen für die Versicherten gespart und letztendlich würden Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren“, fasst Loacker die Vorteile des NEOS-Konzepts abschließend zusammen.

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