Schneeräumen muss sein: Vernachlässigung kann teuer kommen

St. Pölten (OTS) – Nun hat der Winter schließlich doch noch Einzug gehalten – und unweigerlich stellen sich Fragen wie: Wann muss ich Schnee räumen? Und: Muss ich das selber erledigen? Die AK Niederösterreich informiert: GrundstückseigentümerInnen sind dafür verantwortlich, dass Wege und Gehsteige sicher begehbar sind. Die Schneeräumung kann an Dritte ausgelagert werden. Es gilt aber, Haftungsfragen zu beachten. „Öffentliche Wege, Gehsteige und Stiegenanlagen müssen bei Schneefall zwischen 6 und 22 Uhr geräumt und bei Bedarf auch gestreut sein“, erklärt AK Niederösterreich-Konsumentenschutzexperte Josef Hauer. Auch der Schnee auf Dächern muss entfernt werden, wenn für Passanten das Risiko von Dachlawinen besteht. Schlechte Nachrichten gibt’s für Nachlässige: Denn wer seinen Pflichten nicht nachkommt, für den kann es unter Umständen richtig teuer werden. Passiert ein Unfall, können enorme Kosten für Schadenersatz anfallen. HauseigentümerInnen haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Und auch wenn nichts passiert, drohen Strafen – laut Straßenverkehrsordnung sind bei einer Anzeige bis zu 72 Euro fällig. „Deshalb ist es auf jeden Fall besser, rechtzeitig zu Schneeschaufel und Streumaterial zu greifen“, so Hauer. Vorsicht bei Auslagerung an Dritte Zwar ist es in Ordnung, das Schneeräumen und Streuen vertraglich an Winterdienst-Unternehmen auszulagern. Damit der Winterdienst im Fall des Falls aber auch haftet, ist es notwendig, dass die vertraglich vereinbarte Leistung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. „Lassen Sie sich beim Vertrag nicht mit Einschränkungen wie „Räumung sobald wie möglich“ abspeisen!“, empfiehlt der Experte. Das bedeutet: Wenn es den ganzen Tag über schneit, muss auch entsprechend mehrmals Schnee geräumt werden. Wird eine Fremdfirma beauftragt, ist eine stichprobenweise Überprüfung ratsam. Nur so können Sie reagieren, wenn der Winterdienst den vertraglichen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommt.

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