Registrierkassenpflicht: E-Mail-Beleg an Kunden möglich

Wien, 23.03.2016 – Die Belegerteilungspflicht ist für viele Unternehmen eine enorme Belastung und lästige Pflicht. Vor allem für Unternehmer, die nur eine überschaubare Anzahl an Belegen erstellen müssen. Verursacht doch die Belegerteilungspflicht Anschaffungskosten eines Druckers und hohe Druck- und Papierkosten. Wenn jedoch Unternehmen die Möglichkeit haben, die Bar-Belege den Kunden per E-Mail zukommen zu lassen, können diese unter gewissen Voraussetzungen auf den Drucker verzichten und müssen diesen nicht ständig mitführen.

Diese Möglichkeit bietet sich vor allem für Unternehmen im Dienstleistungsbereich an. Denn sie erzielen nur wenige Barumsätze und sind oft an unterschiedlichen Standorten tätig. „Die Möglichkeit der E-Mail-Zustellung des Kassenbelegs öffnet viele Vorteile. Denn neben der Einsparung der Kosten für die Anschaffung des Druckers, Kosten für Druckerfarbe und Druckpapier, schützen die Unternehmen dabei auch noch die Umwelt. Aber auch die Kunden profitieren von der Zustellung des Belegs per E-Mail. So haben diese die Rechnung online im E-Mail-Programm abgespeichert und Rechnungen können nicht mehr verloren gehen. Zusätzlich können die Unternehmer an die Rechnung noch Produktinformationen wie Betriebsanleitungen anhängen. Der Kunde hat dann Rechnung, Garantieschein und Betriebsanleitung in einem E-Mail gesammelt“, so Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie in der Wirtschaftskammer Wien.

Der Versand von einem E-Mail-Beleg setzt jedoch voraus, dass der Unternehmer sicherstellt, dass die Rechnung auch beim Kunden tatsächlich ankommt.