Vizekanzler Strache ersucht um Prüfung der Rechtmäßigkeit des EU-Verfahrens gegen Ungarn

Wien (OTS) – Vizekanzler Heinz-Christian Strache ersuchte heute Außenministerin Karin Kneissl, den juristischen Dienst des EU-Rates mit der Frage zu befassen, ob der Beschluss des Europäischen Parlaments für ein Verfahren gegen Ungarn überhaupt rechtmäßig zustande gekommen ist. „Ungarn selbst ist der Überzeugung, dass für einen rechtsgültigen Beschluss im Europäischen Parlament „members present and voting“ erforderlich sei“, erläuterte Strache. Dabei geht es um die Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ungarn argumentiert, dass diese nicht gegeben sei, wenn man Enthaltungen als abgegebene Stimmen berücksichtigt (Lissabon Vertrag), die Abstimmung mit den Enthaltungen daher zu keinem rechtsgültigen Beschluss führt und dieser daher ungültig ist. „Ich habe großes Verständnis für die ungarische Argumentation“, so der Vizekanzler. „Da die Rechtslage zum Beschluss des Europäischen Parlaments bezüglich der Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens unklar ist, hat die Außenministerin nach Rücksprache mit mir heute den juristischen Dienst des EU-Rates aufgefordert, dazu klar Stellung zu nehmen, und zwar bevor sich der EU-Rat mit dieser Frage befasst. Nur so können wir Klarheit bekommen, ob der Beschluss überhaupt gültig zustandekommen ist.“ Mit einem Verfahren gegen Ungarn werde leider der Riss zwischen Ost- und Westeuropa vertieft, anstatt diesen mit Verständnis auszugleichen, bedauerte Vizekanzler Strache. „Gerade die osteuropäischen Länder, wie eben Ungarn, welche unter der UDSSR gelitten und mit vielen Opfern ihre heutige Freiheit und Demokratie erkämpft und erstritten haben, wollen nicht wieder eine Bevormundung oder Fremdbestimmung – dieses Mal aus Brüssel kommend – erleben.“ Gleichzeitig verhandle die EU jedoch weiter über einen EU-Beitritt der Türkei, wo laufend die Demokratie real abgebaut werde und tatsächlich massive Menschenrechtsverletzungen stattfänden, so Strache. „Diese EU-Beitrittsverhandlungen gehören sofort beendet, ein EU-Beitritt der Türkei muss kategorisch abgelehnt werden.“

Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport Karl-Heinz Grünsteidl Pressesprecher des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport +43-1-71606-662176 karl-heinz.gruensteidl@bmoeds.gv.at http://www.bmoeds.gv.at

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