Wien (pts009/15.07.2020/10:14) – Die Vorfreude auf Sommerurlaube ist groß, doch wie gehen Unternehmen mit Auslandsaufenthalten ihrer Mitarbeitenden um? Braucht es Regelungen? Wie gehen die Unternehmen mit den Reisewarnungen des Außenministeriums um? Und wie schützen sie andere Mitarbeiter und Kunden? Das ÖPWZ hat nun Abhilfe geschaffen und mit der Befragung des Forum Personals „HR fragt HR – Auslandsurlaube von Mitarbeitenden“ eine exzellente Orientierungshilfe für Personalisten und die Unternehmensleitung zur Lösung dieser Problematik im Angebot.
„Es ist tatsächlich eine Gratwanderung“, so der Generalsekretär des Forum Personal & ÖPWZ-Geschäftsführer Mag. Armand Kaáli-Nagy. „Einerseits möchte man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht bevormunden, andererseits tragen Unternehmen natürlich auch Verantwortung gegenüber anderen im Team sowie den Kunden.“ Außerdem ist es für Personalverantwortliche relevant zu wissen, wie dies in anderen Unternehmen geregelt wird, um nicht zu streng oder zu lasch zu handeln.
Für Mag. Oliver Seda, Leiter Konzern-Recht und Personalwesen SPAR Österreichische Warenhandels-AG und Mitglied des Präsidiums des Forum Personal im ÖPWZ, ist klar, dass ein Unternehmen mit tausenden Mitarbeitenden und täglichen Kundenkontakten eine besondere soziale Verantwortung hat. „Gerade die Urlaubszeit erhöht aus unserer Sicht das Infektionsrisiko. Deshalb ist es besonders wichtig, vorausschauend und verantwortungsvoll mit diesem Thema umzugehen“, so Seda weiter. „Wir haben daher klare Regelungen und ein Meldesystem entlang der Reisewarnstufen implementiert. Mitarbeitende, die aus besonders gefährdeten Regionen zurückkehren, müssen uns davon informieren und sich vor Dienstantritt auch testen zu lassen.“
Wie diese Regelungen in anderen Betrieben aussehen, haben wir durch die Befragung genauer herausfinden können. „Die meisten Mitglieder des Forums Personal, nämlich 77 Prozent der Befragten, haben eine Richtlinie oder planen, eine zu erstellen“, schildert Kaáli-Nagy in der Veröffentlichung der Ergebnisse. Die meisten Richtlinien gelten generell für Auslandsurlaube oder für Reisen in Länder mit der Reisewarnstufe 5. Die Kosten für die Tests tragen meistens die Mitarbeiter selbst und bei einer notwendig werdenden Quarantäne in Folge eines Urlaubs entfällt häufig der Entgeltanspruch.
Die gesamte Auswertung der Befragung finden Sie hier: https://www.opwz.com/download/HR_fragt_HR-Auslandsurlaub_2020.pdf
Darüber hinaus gibt es unternehmensintern einige Sonderregelungen, wie zum Beispiel Termine bei den Arbeitsmedizinern oder das Abdecken der Quarantäne mit Urlaubstagen oder Zeitausgleich. „Jedenfalls wichtig erscheint mir der stetige Austausch mit anderen Personalverantwortlichen, da die laufenden Lockerungen, die unterschiedlichen Reisewarnungen und auch der Umgang mit Verdachtsfällen weiterhin unsichere Faktoren bleiben werden“, so Kaáli-Nagy abschließend. „Jedenfalls laden wir alle Interessierte dazu ein, das Forum für diesen Austausch verstärkt in Anspruch zu nehmen.“
Hier geht es zu Informationen des Forum Personal: https://www.opwz.com/forum-personal/index.php
Mit u.a. diesen Fragen wird sich das ÖPWZ weiterführend in folgenden Seminaren und Netzwerkveranstaltungen beschäftigen:
Für die Grundlagen: https://www.opwz.com/personalmanagement/kurse-seminare/arbeitsrecht-fuer-einsteiger.html
Für Arbeitsrechtsprofis: https://www.opwz.com/personalmanagement/kurse-seminare/neuerungen-im-arbeitsrecht.html
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Aussender: OPWZ – Österr. Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum Ansprechpartner: Mag. Sophie Gnesda Tel.: +43 1 33 86 36 52 E-Mail: sophie.gnesda@opwz.com Website: www.opwz.com